Versand- und Lieferbedingungen

1. Versandkosten

1.1. Die Versandkosten werden im Bestellprozess klar angegeben und sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.

2. Versandarten

2.1. Wir bieten folgenden Versandart an:

  • A-Post Versand

2.2. Die genauen Versandkosten werden im Bestellprozess angegeben.

3. Lieferzeit

3.1. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3-5 Werktage innerhalb der Schweiz, sofern nicht beim Angebot anders angegeben.

3.2. Die Lieferzeit für internationale Bestellungen variiert je nach Zielland und kann zwischen 7-21 Werktagen liegen.

3.3. Die Lieferzeit kann sich bei besonderen Umständen (z.B. Feiertage, hohe Nachfrage) verzögern. In solchen Fällen werden wir den Kunden unverzüglich informieren.

4. Liefergebiet

4.1. Wir liefern weltweit.

5. Teillieferungen

5.1. Sollte ein Produkt nicht sofort lieferbar sein, sind wir berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

5.2. Bei Teillieferungen entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Versandkosten.

6. Transportschäden

6.1. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort beim Zusteller und nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu uns auf info@braceletzurich.ch.

6.2. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

7. Lieferbedingungen

7.1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

7.2. Wir behalten uns vor, in Ausnahmefällen Lieferungen an Packstationen oder Postfächer abzulehnen.

8. Nichtverfügbarkeit von Waren

8.1. Sollte ein bestelltes Produkt aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht verfügbar sein, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich informieren und eventuell bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.